Wilhelm Schlütter GmbH 
Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen auch für Gaslieferungen in Behältern und Überlassung von Behältern und Paletten
Geltungsbereich
Allen Lieferungen liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sonstige Geschäftsbedingungen werdennur anerkannt, soweit sie die gesetzlichen Rechte des Kunden nicht erweitern und diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ nicht widersprechen oder sie einschränken. Dies gilt besonders auch, die Wilhelm Schlütter GmbH, im nachfolgenden „WSG“ genannt,anderen Bedingungen nicht widerspricht oder die Lieferung unwidersprochen ausführt.
Angebote und Auftragsannahme
Angebote verstehen sich stets freibleibend. Aufträge gelten als angenommen, wenn wir dem Käufer eine schriftliche Bestätigung gegeben oder den Auftragt stillschweigend ausgeführt haben. Der Besteller bleibt an seine mündliche, fernmündliche, schriftliche oder elektronische Bestellung gebunden, auch wenn keine schriftliche Bestätigung von uns vorliegt. Der Besteller erkennt diese Bedingungen durch seine Bestellungen an. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns nur dann gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Preise
Maßgebend für die Preisberechnung sind die am Tage der Lieferung gültigen Preise ab Erzeugerstelle, ausschließlich Verpackungs- und Versicherungskosten.
Transport und Umgang mit Gasen
Der Transport der Gase einschließlich der Behälter und Paletten ab Übergabepunkt der Lieferstelle (Werk oder Lager) sowie die Beförderung des Leergutes zur Lieferstelle erfolgen auf Kosten des Kunden. Für die beförderungssichere Verladung ist der Kunde / Fahrzeugführer verantwortlich. Sofern Ladehilfe geleistet wird, geschieht dies auf Gefahr des Fahrzeugführers. Der Kunde wird die für den Umgang mit Gasen und insbesondere für die Lagerung und Beförderung von Gasen maßgeblichen Vorschriften (insbesondere Unfallverhütung) beachten. Der Kunde darf die Ihm zur Verfügung gestellten Behaälter nicht an Dritte weitergeben.
Zahlungsbedingungen
a)  Die Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb der auf dem Rechnungsbeleg ausgewiesenen Frist zur Zahlung fällig.
b)  Bei Zahlungsverzug ist WSG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 11 % zu berechnen, sofern der Kunde WSG nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als der oben genannte Zinssatz ist. WSG ist berechtigt,
einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen.
WSG ist berechtig, für Mahnungen angemessene Gebühren zu berechnen.
c)  Der Kunde kann mit Ansprüchen gegen WSG nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch bei Widerruf, bleibt die Ware unser Eigentum. Eigentumsvorbehalt besteht auch dann, wenn die von uns gelieferte Ware irgendwo eingebaut oder verarbeitet wurde. Die Forderungen aus dem Warenverkauf des Bestellers werden automatisch mit der Entstehung an uns abgetreten.
Unbezahlte Waren dürfen weder verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Alle Forderungen an den Besteller werden bei seiner Zahlungseinstellung, Vergleich, Geschäftsauflösung oder Konkurs sofort an uns fällig.
Mietbehälter und Mietpaletten
a)  Die Mietbehälter und Paletten von WSG werden dem Kunden mietweise nur zum eigenen Verbrauch der bei WSG gekauften Gase überlassen. Jede andere Benutzung ist – auch aus Sicherheitsgründen – nicht gestattet. Nach Entleerung sind die Behälter und Paletten unverzüglich unmittelbar an die jeweilige Lieferstelle zurückzugeben, auch wenn sie dem Kunden zugefahren wurde. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden, innere und äußere Verunreinigungen sowie Verluste von Behältern oder Paletten unverzüglich der Lieferstelle mitzuteilen.
b)  Der Kunde haftet für Beschädigungen und Verunreinigungen von Behältern und Paletten bis zur Rückgabe an die Lieferstelle oder bis zur Übergabe an den Frachtführer. Gibt der Kunde Behälter oder Paletten oder Teile davon entweder nicht oder nicht in einem Zustand zurück, der eine Widerherstellung der Einsatzfähigkeit mit angemessenen Mitteln nicht zulässt, so hat der Kunde die Wiederbeschaffungskosten gleichartiger neuer Behälter oder Paletten bzw. Teile davon zu ersetzen, sofern er nicht nachweist, dass der entstandene Schaden wesentlich geringer ist. Gerät der Kunde mit der Zahlung von Schadensersatz in Verzug, so gilt für die Verzugszinsen Klausel 5b) entsprechend.
c)  WSG berechnet die Behälter- und Palettenmieten nach den jeweils gültigen Sätzen, die an den Lieferstellen ersichtlich sind. Sie ist berechtigt, monatlich eine Zwischenrechnung gemäß Ziffer 3 zu erstellen.
d)  WSG kann, um sich gegen eventuelle Schäden aus möglichen Verlusten, Beschädigungen und Verunreinigungen von Behältern und Paletten zu schützen, dem Kunden bei Bestellung oder später vorsorglich einen Sicherungsbetrag in Höhe der Wiederbeschaffungskosten für Gleichartige neue Behälter oder Paletten berechnen. Gerät der Kunde mit Zahlung des Sicherheitsbetrages in Verzug, so gilt für die Verzugszinsen Klausel 5b) entsprechend.
e)  Bei Ungewissheit über den Verbleib von Behältern und Paletten kann der Kunde – zur Vermeidung weiterer Mietzahlungen –den Sicherheitsbetrag bis zur Klärung des Verbleibs der Behälter oder Paletten bei WSG hinterlegen. Soweit für die Behälter oder Paletten bereits Sicherheit geleistet wurde, genügt die schriftliche Erklärung des Kunden, dass er über ihren Verbleib im Ungewissen ist.
f)  Nach Rückgabe der Behälter oder Paletten an die Lieferstelle erhält der Kunde den dafür gezahlten Sicherheitsbetrag zinslos abzüglich der WSG entstandenen Kosten für Erstbeschaffung, Beseitigung von Schäden oder Verunreinigung zurück. Gibt der Kunde Behälter oder Paletten, für die er den Sicherheitsbetrag geleistet hat, nicht innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Zahlung des Sicherheitsbetrages zurück, steht WSG der Sicherheitsbetrag als Schadensersatz endgültig zu.
g)  Ein Zurückhaltungsrecht an den Behältern und Paletten von WSG besteht nicht.
Behälter des Kunden
An der Lieferstelle eingehende Behälter des Kunden werden, sofern WSG kein anderer Auftrag vorliegt, gefüllt an den Kunden geliefert. Die Füllwerke sind auch ohne Ausdrücklichen Auftrag berechtigt, TÜV- abnahmepflichtige oder reparaturbedürftige Behälter vor ihrer Füllung nach den geltenden Vorschriften abnehmen bzw. herrichten zu lassen*). Die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde.
Verpackung
Verpackungsmaterial wird zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei frachtfreier Rücksendung und im wiederverwendungsfähigen Zustand der Verpackung werden dem Käufer 2/3 der Selbstkosten gutgeschrieben.
Beanstandungen
a)  Beanstandungen wegen Beschaffenheit oder Menge der Ware werden nur anerkannt, wenn sie uns schriftlich innerhalb 8 Tagen nach Empfang mitgeteilt worden sind.
b)  Der Kunde hat die in den Rechnungen angegebenen Mietbehälter und –Palletenbestände auf Richtigkeit zu prüfen. Einwendungen sind innerhalb eines Monats ab Rechnungsdatum schriftlich bei der Lieferstelle zu erheben. Andernfalls gelten die Bestände als anerkannt. WSG wird den Kunden im Text der Rechnung auf die Bedeutung unterlassener Einwendungen besonders hinweisen.
c)  Mängel hat der Kunde bei der Lieferstelle schriftlich zu rügen. Beanstandete Lieferungen in Behältern sind an die Lieferstelle zurückzugeben. Die Behälter müssen auffällig gekennzeichnet sein.
Gewährleistung
Ist eine Lieferung mangelhaft oder weicht sie von der bestellten Art oder Menge ab, so wird dem Kunden nach seiner Wahl entsprechend dem Umfang der nicht vertragsgemäßen Lieferung, Ersatz geliefert oder die Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erlassen. Bei nicht vertragsgemäßer Ersatzlieferung steht dem Kunden zu, die Lieferung gegen Gutschrifterteilung des vollen Kaufpreises rückgängig zu machen. Die Gutschrifterteilung ist nicht von einem Folgeauftrag abhängig.
Haftung wegen nicht vertragsgemäßer Lieferung
a)  Etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Lieferungen oder Leistungen oder Verletzung von Sorgfaltspflichten- auch bei Nachbesserung oder Nachlieferung – bestehen nur soweit WSG Deckung aus ihrer bestehenden Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung hat.
b)  Diese Beschränkung gilt nicht bei Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen sowie in Fällen, in denen Fehler der Lieferungen Personenschäden oder 600,00 Euro übersteigende Sachschäden in privat genutzten Gegenständen verursachen.
c)  Die vorstehenden Haftungsreglungen finden auch zugunsten der Mitarbeiter und gesetzlicher Vertreter von WSG Anwendung.
Unabwendbare Ereignisse
Bei unvorhergesehenen mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen, die auch Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen und Verfügungen von hoher Hand einschließen, ruhen die Liefer- und Abnahmeverpflichtung, solange und soweit solche Hindernisse bestehen. Vorbezeichnete Umstände sind auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines Verzuges eintreten*).
Mengenermittlung
a)  Die Mengenabgabe „m3“ oder „Liter“ bezieht sich auf einen Gaszustand bei 15°C und 1 bar solange es nicht separat erwähnt wird.
b)  Etwaige Restinhalte zurückgenommener Behälter werden nicht vergütet.
Lieferung durch Dritte
WSG kann seine Lieferverpflichtungen durch ein anderes Unternehmen erfüllen lassen.
Transporte
Wir arbeiten ausschließlich auf Grund der allgemeinen Spediteur Bedingungen (ADSp neuste Fassung)
Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Duisburg
Vertragsänderungen
Andere als in dem Gasliefervertrag und diesen „ Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gaslieferungen in Behältern und Überlassung von Behältern und Paletten“ festgelegte Abreden wurden nicht getroffen. Aufhebung, Änderung und Ergänzung der vereinbarten Bedingungen bedürfen der Schriftform. Der Nachweis für die Aufhebung oder Außerkraftsetzung der Schriftform bedarf ebenfalls der schriftlichen Form.
Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Dieser Vertrag tritt hiermit ab 1. Januar 2003 in Kraft, alle vorhergehenden Bedingungen sind somit für ungültig erklärt.
*) Diese Klausel gilt nur gegenüber einem Kaufmann, wenn der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört und gegenüber einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen.

Stand 2015
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