Nach den Vorschriften der Störfallverordnung (§ 8a) informieren wir hiermit über unser Flüssiggaslager.
Wir betreiben seit 1973 unsere Anlage und können auf eine jahrelange Erfahrung zurückblicken. Die Sicherheit beim Umgang mit der Energie Flüssiggas hat bei uns oberste Priorität. Das Flüssiggaslager wurde 2007 umfassend modernisiert und entspricht dem aktuellen Stand der Technik und Sicherheitstechnik.
Name des Betreibers
Wilhelm Schlütter GmbH ▪ Kopernikusstraße 67 ▪ 47167 Duisburg
Das Flüssiggaslager ist als Betriebsbereich der unteren Klasse eingestuft.
Die max. Lagerkapazität beträgt 198 t Flüssiggas.
Die Anlage unterliegt seit ihrer Inbetriebnahme als genehmigungsbedürftige Anlage den Vorschriften des Bundes- Immissionsschutz- Gesetzes und der Störfallverordnung.
Das Flüssiggaslager dient der Lagerung und dem Umschlag von Flüssiggas nach DIN 51622 / EN 589 zur Energieversorgung von gewerblichen und privaten Kunden in der Region. Das Produkt wird mittels Straßentankwagen angeliefert und erdgedeckten und oberirdischen Lagerbehältern eingefüllt. Das Flüssiggas wird in der Flaschenfüllanlage in Gasflaschen verschiedener Größen (vorrangig 5 kg, 11 kg und 33 kg) abgefüllt. Zusätzlich wird eine Füllanlage zur Abgabe von Autogas betrieben.
Die Gewinnung von Flüssiggas erfolgt bei der Verarbeitung von Erdöl in den Raffinerien sowie bei der Förderung von Erdgas und Erdöl.
Flüssiggas ist ein brennbares, extrem entzündbares Gas, welches schwerer als Luft und leichter als Wasser ist. Es ist nicht wassergefährdend.
Flüssiggas ist ein Gemisch aus den Kohlenwasserstoffen Propan (C3H8) und Butan (C4H10). Die Qualitätsanforderungen sind in der DIN 51622 enthalten.
Die genauen Daten zum Produkt sind dem Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG - Flüssiggasgemisch zu entnehmen.
Flüssiggas ist in der StörfallV (Stoffliste / Anhang I / Nr. 2.1) als „verflüssigtes, entzündbares Gas, Kategorie 1 oder 2, (einschließlich Flüssiggas) und Erdgas“ aufgeführt.
Bei einem Störfall werden durch die Fa. Wilhelm Schlütter GmbH folgende Stellen informiert:
* Feuerwehr
* Polizei
* Bezirksregierung Düsseldorf (Dez. 53 - Anlagensicherheit)
* unmittelbare Nachbarschaft
Die Information der Bevölkerung erfolgt durch die Polizei bzw. Feuerwehr.
Die letzte Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 durch die Behörde (Bezirksregierung Düsseldorf / Dez. 53 / Anlagensicherheit) fand am 28./29. Januar 2014 statt. Das Ergebnis kann auf Anfrage nach Terminabstimmung bei dem Geschäftsführer der Fa. Wilhelm Schlütter GmbH, Herr Michael Schlütter in der Betriebsstätte Kopernikusstraße 67 in 47167 Duisburg eingesehen werden.
Informationen über das richtige Verhalten im Falle eines Störfalls und zu ergreifende Sicherheitsmaßnahmen erhalten Sie auf Anfrage bei
→ Geschäftsleitung: Herr Michael Schlütter - Tel.: 0203 / 393597-10